Leider werden die Lärmschutzwände nicht alle Anlieger ausreichend schützen. Anwohner die in oberen Stockwerken wohnen haben weiterhin Anspruch auf passiven Lärmschutz.
Wir haben in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen mit der AIT gemacht, deshalb wäre es hilfreich, wenn betroffene Eigentümer, sich an die Initiativen wenden, wenn Ihnen entsprechende Schreiben der AIT zugesandt werden. Wir können möglicherweise behilflich sein, wenn hier Fragen auftauchen sollten.
Stellungnahme der DB hierzu:
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchungen wurde eine akustische Berechnung des Streckenabschnitts durchgeführt. Auf der Grundlage der Berechnungsergebnisse ist festzustellen, das in Teilbereichen hinter den Lärmschutzwänden in den oberen Etagen der mehrstöckigen Bebauung noch einzelne Restbetroffenheiten verbleiben. Hier besteht die Möglichkeit unter Beachtung der Grundsätze der vom BMVBS vorgegebenen Förderrichtlinie für Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes entsprechende passive Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Die restlichen Grenzwertüberschreitungen an der förderfähigen Wohnbebauung beschränken sich auf den Nachtzeitraum. In Absprache mit dem von uns für die Abwicklung der passiven Maßnahmen beauftragten Ingenieurbüros A.I.T. Werden die Eigentümer schriftlich über eine mögliche Teilnahme am Lärmsanierungsprogramm informiert.
Diesen Schreiben liegt ein Antrag auf Teilnahme am Lärmsanierungsprogramm bei. Nach vorliegen dieser Antragstellung seitens des Wohnungseigentümers wird ein Termin zur Begutachtung der betreffenden Wohnung durch den Gutachter durchgeführt, um die erforderlichen Maßnahmen zu ermitteln. Auf dieser Grundlage erfolgt die Erstellung eines für den Eigentümer kostenfreien Gutachtens. Darauf aufbeuend erstellt das Ingenieurbüro für die erforderlichen Maßnahmen ein Leistungsverzeichnis, welchees zur Einholung von drei Vergleichsangeboten dient. Das günstigste Angebor bildet die Basis des förderfähigen Betrages, um die Vereinbarung über die Durchführung und Erstattung mit dem Eigentümer. Aus den Mitteln des Lärmsanierungsprogrammes werden 75% der Baukosten übernommen. Eine Vorfinanzierung durch den Eigentümer ist nicht erforderlich. Lediglich 25% trägt der Wohnungseigentümer selbst.
Die schalltechnischen Gutachten liegen bei der BSU (Herr Wendland) zur Einsicht bereit.