Informationsveranstaltung „Lärmschutzwände für Barmbek bis Hamm“
am 1.10.08 im Bezirksamt Hamburg-Nord
-Kernaussagen der Redebeiträge-
Ökonomische Aspekte
Herr Scholze (Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG)
Er erläuterte, dass die Mieter seiner Genossenschaft die zunehmende Belastung durch Bahnlärm bemängeln. Erste Mieter haben in Folge der Lärmbelastungen gekündigt. Die Nachvermietung gestaltet sich zunehmend schwierig. Ohne aktiven Lärmschutz wird die Attraktivität der bahnnahen Wohnungen, der Wohnumfelder und der Quartiere sinken. Dauerleerstände, höhere Fluktuation, Mietausfälle und das Wegbrechen der wohnungsnahen Infrastruktur sind die Folge. Im Ergebnis sinken die Verkehrswerte der Immobilien. Am Ende dieser Entwicklung steht nicht selten die Verslumung ganzer Wohnquartiere.
Dem gilt es vorzubeugen. Nur aktiver Lärmschutz kann die heutige Attraktivität der zunehmend verlärmten Wohnungen erhalten und die Werte nachhaltig sichern.
Herr Schröder (Interessengemeinschaft Schienenlärm e.V.)
Er gab einen Überblick über die Entwicklung entlang der Güterumgehungsbahn, die Beteiligung der Stadt an den Lärmschutzkosten im nördlichen Bereich und die Schwierigkeiten der Bürger, in dem Bereich Lärmschutzwände zu bekommen. Für den Abschnitt Barmbek bis Hamm legte die Bahn aufgrund der Forderungen der Initiativen einen Vorschlag vor, fünf Lärmschutzwände von in der Regel 3 m Höhe mit einer Gesamtlänge von 4,65 km zu installieren, und zwar so gebaut, dass zugleich ein Schutz vor S-Bahn-Lärm gegeben ist. An den Stahlbrücken soll es Maßnahmen gegen das sogenannte Brückendröhnen geben.
Der Wert der Gesamtmaßnahme – die tatsächlichen Kosten werden in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt -wird auf knapp unter 10 Mio. € geschätzt. Bedingung für den Bau der Lärmschutzwände: Die Gelder, die bislang für passiven Lärmschutz ausgereicht worden sind (ca. 540.000 €) müssen von den Bürgern aufgebracht werden. Die Stadt Hamburg erklärte sich bereit, auch im östlichen Teil der Güterumgehungsbahn 50 % der Bürgerbeteiligung zu übernehmen, sodass von den Anliegern lediglich ein Betrag von ca. 270.000 € zu erbringen ist.
Im Vergleich zu dem Gegenwert von geschätzt fast 10 Mio. Euro ist das eine lohnenswerte Investition, die nicht nur die Wohnungen und die Umgebung vor Lärm schützt, sondern auch den Wert der Immobilien verbessert. Bei Lärm an Schienenwegen wird der Wertverlust an Immobilien auf bis zu 3,5% pro Dezibel geschätzt. Die Lärmschutzwände senken den Lärm an der Strecke um bis zu 12 Dezibel. Bei 10 Dezibel verhindern die Lärmschutzwände beispielsweise einen Wertverlust von bis zu 35 %. Demgegenüber steht eine Anliegerabgabe pro Wohnung von wenigen hundert Euro.
Rechtliche Aspekte
Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen
(Kanzlei Günther Heidel Wollenteit Hack Goldmann)
Im Hinblick auf die Lärmaktionspläne gibt es derzeit keine wirksamere und kostengünstigere Maßnahme als den vom Bund finanzierten aktiven Schallschutz an der Güterumgehungsbahn. Mit Rückzahlung der Fördermittel für passiven Schallschutz wird es möglich, optimalen aktiven Schallschutz bahnlinks und bahnrechts im Bereich Barmbek bis Hamm durchzusetzen. Sollte die Finanzierung nicht zustande kommen, wird auf lange Sicht kein aktiver Schallschutz an der Strecke Barmbek bis Hamm realisiert werden können, da ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmschutz in diesem Bereich auf absehbare Zeit nicht besteht.
Finanzierungskonzept
Herr Müller (Allgemeine Deutsche Schiffszimmerer-Genossenschaft eG)
Das entwickelte Finanzierungskonzept basiert auf den Prinzipien der
Der Anliegerbeitrag ergibt sich aus der Anzahl der betroffenen Wohnungen / Gewerbeeinheiten und deren Entfernung zum Gleis. Er wird nicht vorgegeben, sondern durch Selbsteinschätzung ermittelt. Im Interesse aller Beteiligten sollte hier jedoch großzügig verfahren werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die benötigten Gelder nicht zusammenkommen. Die Abwicklung der Geldzahlungen erfolgt zur allgemeinen Sicherheit über ein Notaranderkonto. Der entsprechende Treuhandauftrag ist an das Notariat zu senden und der Geldbetrag auf das Anderkonto zu überweisen. Die Bestätigung des Treuhandauftrages und des Geldeinganges wird dann direkt vom Notar, Herrn Dr. Henniges, vorgenommen werden. Im Falle einer Überzahlung soll der überschießende Betrag im Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt und an die Einzahler überwiesen werden. Für den Fall des Nichterreichens der angestrebten Summe sollen die eingezahlten Beträge, vermindert um die entstandenen Treuhandkosten, zurückerstattet werden. Die Zahlung auf das Anderkonto soll bis zum 1.11.08 erfolgen, damit sichergestellt ist, dass die benötigten Gelder dem Bund bis Ende des Jahres zufließen können. Wer einen längeren Zahlungsvorlauf benötigt, wird gebeten, Herrn Müller (Schiffszimmerer-Genossenschaft) telefonisch oder per Mail einen entsprechenden Hinweis zukommen zu lassen, damit dies berücksichtigt werden kann.
Wer soll nun was, wohin zahlen?
Grundsätzlich können sich alle Betroffenen beteiligen. Es werden auch Alle einen Nutzen davon haben.
Zu den Wohnungseigentümer-Gemeinschaften ist noch folgendes zu bemerken: es besteht die Möglichkeit, dass der Verwalter einen Betrag, den er ohne Eigentümerbeschluss verantworten kann, auf das Notaranderkonto überweist. Die Massnahme trägt ja zum Gesamterhalt der Anlage bei. Die Einzeleigentümer können dann, unter Berücksichtigung des durch die Gemeinschaft geleisteten Anteils, einen Betrag an die Vereine überweisen.
Wirkung der geplanten Wand
Herr Popp (Lärmkontor)
Die Abbildung zeigt die Wirkung einer Schallschutzwand mit einer Höhe von 3 m
über Schienenoberkante. Die getrennt nach Abstand der Bebauung von der
Bahnstrecke für 4 Höhen dargestellten Pegelminderungen gelten für den Fall der
freien Schallausbreitung, das heißt ohne Berücksichtigung des Einflusses von
Abschirmung und Reflexion, bei ausreichender Wandlänge (Zusatzlänge) links und
rechts der berechneten Gebäude. (10 dB(A) bedeuten subjektiv eine Halbierung der Lautstärke)
| Einladungstext | Auszüge aus den Vorträgen | Fragen & Antworten | Finanzierungskonzept | Auswirkung der Wand | Presseerklärung | Treuhandauftrag | Die grobe Karte |
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