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13.09.2009
Am 1. September 2009 fand unsere Mitgliederversammlung im Stadtteilbüro Dulsberg statt. Befürchtungen das Büro sei zu klein, haben sich leider nicht bestätigt. Dennoch war die Versammlung um 19:00Uhr beschlussfähig.
Vera Mewing gab als 1. Vorsitzende den Bericht ab:
Einstimmig gewählt werden:
Erste Vorsitzende:Frau Vera Mewing
Zweiter Vorsitzender:Herr Timm Branning
Schatzmeister:Herr Dieter Heinemeier
Beisitzer: Frau Karla Röken, Herr Jan-Jüregn Muncke, Herr Genot Sommer und Herr Thomas Förster stehen für Sonderaufgaben zur Verfügung.
Herrn Sommer wird Dank für seine Schatzmeistertätigkeit ausgesprochen.
Eine Pressemeldung hierzu können sie sich hier ansehen
17.07.2009
Europas Güterbahnen droht der Stillstand
In der Bürgerschaftssitzung vom 09.07.2009 hat die Bürgerschaft einstimmig einem Antrag der CDU-Fraktion zur Optimierung des Schallschutzes an der Güterumgehungsbahn zugestimmt.
03.07.2009
Der Unfall in Italien ist offensichtlich durch eine deutsche Achse verursacht worden. (Quelle:Focus-online)
Tausende solcher Kesselwagen rollen auf maroden, rostigen Achsen auf den Schienen in ganz Europa durch dicht besiedelte Wohnquartiere. So auch durch Hamburg. Die Waggons gehören der Fa. GATX , die solche Kesselwaggons europaweit einsetzt.
wir fordern deshalb den Senat auf, alles in seiner Macht stehende zu tun, solche Transporte auf der Güterumgehungsbahn bis zur Klärung der Ursache zu verbieten.
p.s.: In Italien dürfen sie jedenfalls nicht mehr rollen.
Herr Hluchy von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bestätigt, gegenüber dem Vorstand, daß die Bahn mit der Planung bereits
begonnen hat. Der Baubeginn soll nach seiner Auskunft Ende 2010 sein.
"Nachdem die Bürgerinnen und Bürger die Hälfte der an den Bund zurückzuzahlenden
Fördergelder bereitgestellt haben, hat Hamburg zugesagt, die andere Hälfte zu tragen.
Ein entsprechender Bürgerschaftsbeschluss ist in Vorbereitung."
Laut einer Pressemitteilung der DB AG ist die Planung der Lärmschutzwände an der Güterumgehungsbahn im Abschnitt Barmbek-Wandsbek bereits in Arbeit: ".....die Deutsche Bahn für den Bereich der "Rückabwicklung" des passiven Lärmschutzes im Streckenabschnitt Barmbek-Wandsbek zum Jahresanfang mit der technischen Planung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen begonnen." (hier als pdf ansehen)
Bau der Lärmschutzwände von Hamm bis Barmbek kurz vor der Verwirklichung.
Am 1.10.08 gab es eine Informationsveranstaltung im Bezirksamt Nord, zu der alle betroffenen Eigentümer eingeladen waren.
Die Veranstalter konnten deutlich machen, dass der Bau der Wände im Abschnitt Hamm bis Barmbek eine einmalige Chance ist.
Betroffen sind ca. 1200 Wohnungen, die sich auf ca. 150 Eigentümer verteilen.
Die Bahn hat sich bereits auf die Baumaßnahmen eingestellt und ihre Fahrpläne darauf ausgerichtet.
Für den Abschnitt Barmbek bis Hamm legte die Bahn aufgrund unserer Forderungen einen Vorschlag vor: Fünf Lärmschutzwände von 3 m Höhe mit einer Gesamtlänge von 4,65 km zu installieren, und zwar so gebaut, dass zugleich ein Schutz vor S-Bahn-Lärm gegeben ist. An den Stahlbrücken soll es Maßnahmen gegen das sogenannte Brückendröhnen geben.
Diese Maßnahmen werden eine Reduzierung Lärmpegels von 10 db(A) bringen. Dies entspricht in etwa einer Halbierung der wahrge-nommenen Lautstärke.
Der Wert der Gesamtmaßnahme – die tatsächlichen Kosten werden in einem Ausschreibungsverfahren ermittelt -wird auf knapp unter 10 Mio. € geschätzt. Bedingung für den Bau der Lärmschutzwände: Die Gelder, die bislang für passiven Lärmschutz ausgereicht worden sind (ca. 540.000 €) müssen von den Bürgern aufgebracht werden.
Die Stadt Hamburg wird sich mit 50% an den Kosten beteiligen.
WICHTIG! Die Bahn wird erst mit der Detailplanung beginnen, wenn das Geld im vollen Umfang da ist.
Der 1.11.2008 ist für den Notar, der Stichtag für einen Kassensturz. Sollten zu diesem Termin die 270.000 Euro nicht erreicht sein, ist der Bau der Wände gefährdet. Es bleibt dann aber noch ein wenig Zeit, der definitiv letzte Termin ist der 31.12.08
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung diese Förderungen zurückzuzahlen.
Allen Eigentümern sollte aber klar sein, welche Auswirkungen es haben wird, wenn keine Lärmschutzwände gebaut werden.
Wir bitten alle Eigentümer, die von der vorliegenden Planung profitieren, sich nach dem Finanzierungskonzept, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, an der Finanzierung der erforderlichen 270.000 Euro, zu beteiligen. Für WEG’s bietet sich eine Zahlung aus der Investitionsrücklage an, über das nötige Verfahren muss der Verwalter entscheiden. Grundsätzlich können einzelne Wohnungseigentümer aber auch Spenden an unseren Verein geben. Verwalter von WEG's, Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften zahlen auf ein Notaranderkonto. Dieser Treuhandauftrag an den Notar stellt sicher, dass das Geld ausschließlich zu dem gedachten und vereinbarten Zweck verwendet wird. Die Vereine sammeln Ihre Spenden und leiten auf das Anderkonto weiter.
Eins soll hier jedoch nicht verschwiegen werden:
Wie sie der Karte entnehmen können sind die Wände nicht durchgängig geplant. Es gibt immer noch Lücken. Es gilt die Lärmsanierungsrichtlinie des Bundes. Nach dieser dürfen nur dort Schallschutzwände gebaut werden, wo ein ausreichendes "Kosten-Nutzen-Verhältnis" besteht. Hierrauf beruht die vorliegende Grobplanung.
| Zusammenfassung der Ergebnisse | Fragen & Antworten | Formular für Treuhandauftrag | Ansprechpartner für inhaltliche Fragen |
Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn ist Bestandteil des Koalitionsvertrags der neuen Hamburger Bürgerschaft.
Bei den Koalitionsverhandlungen zur Bildung der neuen Hamburger Regierung aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen hat offentschtlich auch der Lärmschutz an der Güterumgehungsbahn eine Rolle gespielt. Der Satz: "Über die Dringlichkeit der Lärmschutzmaßnahmen für die Bevölkerung im Bereich der Güterumgehungsbahn sind sich die Koalitionspartner einig. Es sollen mit der Deutschen Bahn Gespräche aufgenommen werden." ist aber doch etwas mager. Wir werden da nachhaken.
Den gesamten Koaliationsvertrag können Sie hier nachlesen
Sie hören die Güterzüge in letzter Zeit deutlicher lauter?
Es wird noch schlimmer: Die volle Auslastung ist noch nicht erreicht.
Hierzu auch mal über die Aktion "Tempo runter" informieren
Seit Anfang Dezember fahren die Güterzüge mit bis zu 80 km/h. Die Lärm hat seitdem erheblich zu genommen. Die Erschütterungen die bis dahin kaum zu spüren waren, haben ebenfalls deutlich zugenommen.
Für die Betroffenen ist an ein Schlafen bei offenem Fenster nicht mehr zu denken.
Hierzu passt der Vortrag den Prof. Schmitz am 16.01.2008 im DRK Zentrum Barmbek gehalten hat.
(Hier Zusammenfassung lesen)
Hierzu auch mal über die Aktion "Tempo runter" informieren
Das Eisenbahnbundesamt hat den Bau von Lärmschutzwänden in Barmbek, Dulsberg, Eilbek usw. genehmigt. Jetzt ist die Bahn in der Pflicht.
03.12.2007
Unter dem Titel: Güterumgehung: Mehr Lärmschutzwände? veröffentlicht das Hamburger Abendblatt diese Meldung
Gute Nachrichten für die Anwohner an der Ausbaustrecke der Güterumgehungsbahn in den Stadtteilen Barmbek, Dulsberg, Eilbek und Hamm. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat zugestimmt, dass auch für diesen Bereich der Bau von Lärmschutzwänden geprüft werden kann. Das bestätigte Bahnsprecherin Sabine Brunkhorst dem Hamburger Abendblatt. Der Entscheidung des EBA waren intensive Gespräche zwischen der Stadtentwicklungsbehörde und dem Bundesverkehrsministerium vorausgegangen. Bislang hatte das EBA eine Prüfung von "aktivem Lärmschutz" in diesen Stadtteilen abgelehnt, da dort zahlreichen Anwohnern bereits vor Jahren mit dem Einbau von Lärmschutzfenstern "passiver Lärmschutz" finanziert wurde: "Die formalen Beschränkungen sind endlich vom Tisch. Es ist jetzt an der Bahn, für den aktiven Lärmschutz zu sorgen", so Stadtentwicklungssenator Axel Gedaschko (CDU).
siehe auch weiter Unten: Tiefensee unterstützt uns
Lärmschutzwände an der Güterumgehungsbahn: Tiefensee unterstützt uns
5.10.2007
Das Bundesverkehrsministerium setzt sich dafür ein, dass eine Verrechung der Kosten vom bereits eingebauten passiven Lärmschutz gegen den nun nachträglich vorgesehenen aktiven Lärmschutz erfolgt. Dies betrifft die Stadtteile Barmbek, Dulsberg und Eilbek/Hamm.-
"Daneben bitten wir die DB Netz AG kurzfristig zu klären, ob nicht bis zur vollständigen Verwirklichung des Lärmschutzes vor allem nachts eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorgesehen werden kann. Schließlich soll geprüft werden, ob die Ablöseberechung in Hinblick auf die finanzielle Bürgerbeteiligung auf eine geänderte Grundlage gestellt werden kann. Außerdem wollen wir wissen, mit welcher Begründung von der DB AG von einem 30prozentigen Planungskostenanteil ausgegangen wird,"sagte Tiefensee.
Juni 07
Es gibt uns noch, die Sache wird nicht einfacher!
Die Bahn AG ist immer noch nicht bereit, zwischen Hamm und Barmbek Lärmschutzwände (LSW) aus dem Sanierungsprogramm des Bundes zu finanzieren. Der Grund ist: sie hat bereits 300 Fenster zugesagt und weigert sich, dies rückabzuwickeln. Die Fenster haben nur 300.000 Euro gekostet, eine LSW wird teurer.
Diese Totalverweigerung hat die Bahn ein wenig aufgelockert durch eine Äußerung in einem Brief an uns vom 16.4.07, wo es heißt: "sollten sich andere Finanzierungsmöglichkeiten für Lärmschutzwände auftun, werden wir Sie bei der Umsetzung selbstverständlich unterstützen."
Wo jedoch das Geld herkommen soll, wissen wir nicht. Die bisherige Zusage der Stadt , am nördlichen Streckenabschnitt 50% der Kosten zu übernehmen, ist eine Seifenblase, dort fehlen jetzt plötzlich 3 Mio. Euro!
Der östliche Bahnabschnitt ist politisch überhaupt noch nicht im Boot.
Wir haben den Eindruck gewonnen, dass Bahn und Stadt uns und die IG Schienenlärm am langen Arm verhungern lassen will!
Der Verein fordert deshalb kurzfristig ein Gespräch mit Senator Gedaschko und Staatsrat Fuchs über mögliche Finanzierung/Zuschüsse der Stadt.
Anstieg des Containerverkehrs im Hafen ist Ursache
für den Zunahme des Verkehrs auf der GUB.
Von heute 8,9 Mio. tons soll der Hafenumschlag bis 2015 auf 18 Mio. tons steigen. Wir erwarten, dass die Bahn, die Stadt und unsere gewählten Volksvertreter die Verantwortung für die negativen Folgen des wirtschaftlichen Aufschwungs übernehmen und aus den Mehreinnahmen und höheren Gewinnen den notwendigen Lärmschutz finanzieren. Eine Quasienteignung, Schaden an unserer Gesundheit (der Lärm ist schließlich Körperverletzung) und die zukünftige Unbewohnbarkeit unserer Wohnungen dürfen wir nicht hinnehmen.
Wir prüfen deshalb die Chancen einer zivilrechtliche Klage gegen die Bahn „als Störer“ (nach §§ 906/1004 BGB).
Uns wurde zwar zur Zeit von einer Klage abgeraten. Die Kosten sind in der Regel exorbitant hoch und ein Prozess dauert in der Regel viele Jahre.
Bis dahin wären wir am Lärm untergegangen.
Wir überlegen daher, ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren einzuleiten, um die künftige Lärmbelastung mit der heutigen Situation vergleichen zu können
Weitere Informationen zum Thema Bewiessicherungsverfahren bei Wikipedia
Wir haben erreicht, das die Gemeinnützigkeit unseres Vereins anerkannt ist und somit auch Möglichkeiten von Finanzierungen gewährleistet sind.
Anhörung Wandsbek
Auf Antrag der SPD-Fraktion hat die Bezirksversammlung Wandsbek am 21.06.07 eine öffentliche Anhörung zum Thema „Lärmschutz an der nördlichen Güterumgehungsbahn“
durchgeführt.
Vertreter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und der Deutschen Bahn AG waren anwesend und haben bei dieser Gelegenheit die bereits durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen und die Schallimmissionspläne öffentlich vorgestellt und erläutert.
Reaktionen:
Presseinformation BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GAL Fraktion Wandsbek">
Protokoll der Veranstaltung
Pressemitteilung der SPD Wandsbek
Zu den von Hr. sommer im Protokoll angesprochenen Auswirkungen des Lärms gibt es neue Infos unter FAKTEN
April 07
Wir wollen unsere Balkone und Gärten nutzen! Wir wollen, dass unsere Kinder draußen spielen können. Wir wollen uns nicht vorschreiben lassen, wie wir unsere Wohnräume zu nutzen haben! Wir wollen nachts ruhig schlafen und zwar bei offenem Fenster, wie bisher! usw.,usw.,….
Aber behauptet wird: Das durch den Einbau von Fenstern und Lüftern unsere Lebensverhältnisse verbessert werden. Was für eine Lüge! Wir fordern für Sie aktiven vernünftigen Lärmschutz:
Bau von Lärmschutzwänden mit 3 Meter Höhe. Zusätzlich Lärmschutzfenster in den oberen Stockwerken. Reduzierung der Geschwindigkeit nachts auf 30 km/h, Ruhe am Wochenende. Übergangslösungen ab Herbst 2007 bis die Wände stehen.
Änderung der Förderrichtlinie des Bundes
Mit Wirkung vom 7. März 2005 hat das Bundesministerium für Verkehr eine neue Förderrichtlinie für Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes herausgegeben. Darin heißt es in § 2 Absatz 2: „Die Gestaltung der Maßnahmen oder des Maßnahmenbündels richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen. Die Abwägung zwischen aktiven und passiven Maßnahmen erfolgt nach Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten, wobei die zusätzliche Schutzwirkung aktiver Maßnahmen berücksichtigt wird. ...“ Im Jahre 2005 hat die Bahn begonnen, Lärmschutzmaßnahmen an der Güterumgehungs-bahn (Strecke 1234) zu planen.
Dabei wurden am östlichen Streckenabschnitt ausschließlich passive Lärmschutz-maßnahmen (Lärmschutzfenster), am nördlichen Streckenabschnitt jedoch ausschließlich aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände) vorgesehen.
Vorteile von Lärmschutzwänden
Lärm wird – so weiß jeder Fachmann – sinnvoll an seiner Quelle bekämpft. Das nennt man „aktiven“ Lärmschutz. Lärmschutzwände wirken nicht nur in nächster Nähe der Lärmquelle sondern auch in quasi „unbegrenzter“ Entfernung. Neben anderen aktiven Lärmschutzmaßnahmen wie Sanierung des „Rollenden Fuhrparks“ oder Sanierung von Brücken gewähren Lärmschutzwände auch einen in großem Maße „verbesserten“ Aufenthalt in Freien (Gärten, Terrassen, Balkone usw.). Auch Wohnungen in zweiter, dritter und vierter Reihe sind „automatisch“ mit geschützt.
Moratorium am „Runden Tisch“ des Bezirkes Hamburg-Nord
Als Unterausschuss des „Umweltausschusses“ der Bezirksversammlung Hamburg-Nord wurde 2005 ein sog. „Runder Tisch“ eingerichtet, der die Interessen der Bahn und der Stadt sowie der Bürger koordinieren sollte. Als die Schieflage der unterschiedlichen Schutzmaßnahmen für die beiden Streckenabschnitte von Bürgern und Politikern Anfang 2005 erkannt wurde, einigten sich die Vertreter der Bahn und der Stadt sowie die örtlichen Politiker und Bürger auf ein „Moratorium“. Dieses Moratorium sollte verhindern, dass der ja an allen Streckenteilen „gleiche Sachverhalt der Lärmentstehung“ zu unterschiedlichen Lösungen für die in gleichem Maße betroffenen Bürger führen würde.
Die Bahn sagte zu, keine weiteren Angebote für passiven Lärmschutz an dem östlichen Streckenabschnitt zu machen.
Nachweislich hat die Bahn jedoch noch im September 2006 Angebote für passiven Lärmschutz als alleinige Maßnahme am östlichen Streckenabschnitt gemacht und zögernde Eigentümer massiv unter Druck gesetzt, Verträge über Lärmschutzfenster abzuschließen.
Eine Wahlmöglichkeit gemäß Lärmschutzrichtlinie für aktiven Lärmschutz hat die Bahn dabei weder eingeräumt, noch die Eigentümer über die in der neuen Lärmschutzrichtlinie enthaltenen Möglichkeiten informiert.
Nichtbeachtung der vom Bund geforderten Nutzen-Kosten-Relation
Geht man von mittleren Kosten je Lärmschutzfenster aus, so hätte die Bahn rund 1 Mio. Euro für diesen unzulänglichen Lärmschutz ausgeben müssen. Bei minimalem Nutzen der Maßnahme (d.h. 1,7 % der Bürger werden nur unzulänglich geschützt) bewerten wir diese Ausgabe als eine völlig unsinnige Verschwendung von Haushaltsmitteln.
Finanziell macht die Bahn mit ihrem Angebot den „großen Reibach“ dadurch, dass nur etwa 300 Fenster für rund 300.000 Euro eingebaut wurden, also rund 700.000 Euro nicht verbaut wurden. Also werden nur 0,5% der Bürger notdürftig geschützt.
Wegen der in den östlichen Stadtteilen (Hamm bis Barmbek Nord) überwiegend vorhandenen „verdichteten Bebauung“ und der Tatsache, dass etliche Wohnungen nur wenige Meter vom Bahndamm entfernt sind, hätte die von der Lärmsanierungsrichtlinie bindend vorgeschriebene Nutzen-Kosten-Betrachtung durchgeführt werden müssen. Dies ist jedoch nicht geschehen. Gerade die berechtigten Belange der am schlimmsten vom künftigen Lärmzuwachs betroffenen Stadtteile, sowie ihrer Bürger und Einrichtungen wurden nicht berücksichtigt. Dieses Versäumnis der Bahn wiegt um so schwerer, als am nördlichen Streckenabschnitt ein passiver Lärmschutz überhaupt nicht (mehr) zur Diskussion stand, also die Bewertung der Bahn ganz offensichtlich einen aktiven Lärmschutz als die allein sinnvolle Maßnahem ausweist. Die Bahn hat demnach am östlichen Streckenabschnitt einerseits erhebliche Fördermittel eingespart, und damit andererseits das erklärte Ziel der Lärmschutzrichtlinie völlig verfehlt. Staatliche Aufgabe und somit Maßstab für eine „positive Nutzen-Kosten-Relation“ kann es hierbei nur sein, mit den knappen Haushaltsmitteln einen möglichst großen Nutzen zu erzielen. Alles andere wäre eine unzulässige „Begünstigung“ von Minderheiten zu Lasten der Mehrheit. Diese „Alles oder Nichts-Situation“ finden wir nunmehr im Ergebnis am östlichen Streckenabschnitt vor. Am nördlichen Streckenabschnitt profitieren alle Bürger von dem Bau der Lärmschutzwand, auch diejenigen, die in zweiter oder dritter Reihe leben. Am östlichen Streckenabschnitt profitieren die oben genannten 1,7% der Bürger, aber alle anderen gehen leer aus.
Planungen von LSW am östlichen Abschnitt im Auftrag der BSU durch AIT
Es gibt ein Indiz dafür, dass die BSU – anders als die Bahn – die Notwendigkeit von Lärmschutzwänden frühzeitig erkannt hat auch bereit war, das Moratorium einzuhalten. Die BSU hatte für bestimmte Streckenabschnitte in Barmbek die A.I.T. beauftragt, erste Planungszeichnungen für den Bau von Lärmschutzwänden zu erstellen. Diese Plan-Zeichnungen hat die BSU ins Netz gestellt. Damit ist eine erste Grundlage für weitere Planungen von Lärmschutzwänden vorhanden.
Lärmkataster der BSU
Ferner hat die BSU ein Lärmkataster für die gesamte Güterumgehungsbahn erstellt und ins Netz gestellt. Dieses Lärmkataster macht deutlich, in welchem Umfang die Stadtteile am östlichen Streckenabschnitt benachteiligt sind. Dieses Kataster ist ein klarer Beweis für die Situation, dass zwischen den beiden Streckenabschnitten (nördlich und östlich) von der Sache her kein genereller Unterschied in der Belastung der Bürger besteht, dass sogar der östliche Abschnitt auf Grund der Dammlage der Strecke stärker belastet ist. Also müssen auch am östlichen Zweig der Strecke Lärmschutzwände sein – wenn man nicht zwei Kategorien von Bürgern in Hamburg will.
Rechnerische und tatsächliche Lärmbelastung (Schienenrabatt der Bahn)
Von besonderer Problematik ist das offizielle Messverfahren für Lärm an Schienenwegen. Gemessen wird (nur) in 25 Meter Abstand vom Gleis und wenn mehrere Züge am Tag fahren, wird der Lärmpegel über den Tag gemittelt. Ganz besonders kritisch ist dieses Verfahren, wenn – wie hier an der Güterbahn – die Züge noch gar nicht (so oft und so schnell und so lang) rollen wie für die Zukunft geplant. Wenn dann noch die tatsächlichen Lärmwerte dadurch „verfälscht“ werden, dass von den Spitzenwerten 5 dB (A) abgezogen werden (sog. Schienenrabatt in Deutschland), dann kann der betroffene Bürger nur noch verzweifeln, den Strick nehmen oder wegziehen.
Eine Lärmmessung am 27. April 2007 für einen Güterzug in einer Wohnung hat einen echten Wert von 90 dB(A) ergeben. Das rechnet sich nach den Vorschriften für den 25-Meter-Messwert und für den „Durchschnitt“ auf nur ??? 75 dB (A) herunter, hört sich also „gar nicht so schlimm“ an. Doch mit diesem Mittlungsverfahren ist den betroffenen Bürgern in keiner Weise geholfen. Selbst wenn man durch Lärmschutzfenster im Schlafzimmer vielleicht auf 50 oder 60 dB kommt, im Wohnbereich bleiben immer noch die echten, vollen 90 dB.
Finanzielle Belastung der betroffenen Bürger und der Stadt
Am nördlichen Streckenabschnitt hat die Bahn den Bau einiger Lärmschutzwände von Anfang an vorgesehen – und zwar auf Kosten der Bahn mit Fördermitteln des Bundes. Die Bürgerinitiativen haben gefordert, Lücken zu schließen und einige Lärmschutzwände höher auszubauen. Die Grundfinanzierung wurde aber aus Bundesmitteln gesichert. Aus einer Aktion des Runden Tisches wurde ein Finanzierungsprogramm beschlossen, wonach die erforderliche „Zusatzfinanzierung“ für Lücken und Erhöhung der Wände – und nur diese Zusatzfinanzierung – zu einem Teil vom Bezirk Nord und im übrigen zu gleichen Teilen von den Anwohnern und der Stadt aufgebracht wird. Dies wurde durch einen Beschluss der Bezirksversammlung sowie durch eineninterfraktionellen Antrag in der Hamburgischen Bürgerschaft ermöglicht. Am nördlichen Streckenabschnitt gibt es also vier Kostenträger: Bahn, Haushalt des Bezirks Nord, Haushalt der Hansestadt und Bürger. Am östlichen Streckenabschnitt ist – bedingt durch die geschilderte Planungssituation – die Ausgangslage völlig anders. Die Bahn ist überhaupt nicht bereit, Mittel für den Bau von Lärmschutzwänden bereitzustellen, mit der formalen Begründung, sie habe das ihre durch das Angebot von Lärmschutzwänden abschließend getan. Die Bahn ist ebenso nicht bereit, die nicht verbrauchten Fördermittel aus dem Lärmsanierungsprogramm für Lärmschutzfenster (700.000 Euro) nunmehr für Lärmschutzwände freizugeben. Die Bahn ist darüber hinaus auch nicht bereit, die 300 Fälle von Lärmschutzfenstern „rück-abzuwickeln“, um somit die Situation auf den „Status quo ante“ zurückzusetzen, um die Möglichkeit einer Neuplanung zu eröffnen. Die Bahn ist nach allerneuestem Bekunden allenfalls bereit, flankierende Hilfestellung zu geben. So heißt es in einem Schreiben vom 16. April 2007: „Sollten sich andere Finanzierungsmöglichkeiten für Lärmschutzwände auftun, wird die DB AG Sie [die Bürger] bei der Umsetzung unterstützen.“
Damit entsteht am östlichen Streckenabschnitt die Situation, dass die Kosten für Lärmschutzwände in voller Höhe von den dortigen Eigentümern und Bürgern sowie von der Stadt Hamburg zu tragen sein werden, einmal unterstellt, dass die Stadt zu ihrer Finanzierungszusage steht, „auf jeden Euro der Bürger legt die Stadt einen Euro Haushaltsmittel drauf“.
Zusätzlicher Einbau von Lärmschutzfenstern in oberen Stockwerken
Gemäß den Auskünften der Fachleute für Lärmschutz können Lärmschutzwände für Wohngebäude unmittelbar am Bahndamm einen vollwirksamen Schutz nur für die unteren drei Geschosse der Wohnblöcke bilden. Ab dem 3. Obergeschoss werden zusätzlich Lärmschutzfenster erforderlich, weil der Schienenlärm über die Wände „schwappt“. Unabhängig von der Finanzierung der Lärmschutzwände werden in einigen Fällen also Fördermittel für Lärmschutzfenster erforderlich.
Bereitschaft der Bürger zur Finanzierung der Lärmschutzwände
Grundsätzlich sind viele Eigentümer von Geschosswohnungen (Genossenschaften, Private Mehrfamilienhauseigner und Wohnungseigentümer) bereit, wie am nördlichen Streckenabschnitt einen Teil der Kosten für Lärmschutzwände zu übernehmen. Einige Eigentümer haben die Notwendigkeit der Schutzbauten überhaupt noch nicht erkannt, was sicherlich auch dadurch begründet ist, dass die Zunahme des Schienenverkehrs erst Ende 2007 einsetzen wird. Vermutlich werden auch einzelne Mieter bereit sein, einen kleinen Obolus zur Finanzierung beizusteuern. Diese Möglichkeit wird sich allerdings in ganz engen Grenzen halten. Mieter haben andere Möglichkeiten, auf die anstehende Lärmerhöhung zu reagieren.
Zeitschiene
Das lange Hickhack um die rechtliche Situation am östlichen Streckenabschnitt hat dazu geführt, dass für die 110.000 Einwohner am östlichen Streckenabschnitt mit konkreten Lärmschutzmaßnahmen erst in einigen Jahren zu rechnen sein wird. – Es sei denn, dass Bahn und Stadt die Brisanz der Situation jetzt richtig einschätzen und zur Kenntnis nehmen, dass hier ein offenes Konfliktpotenzial entsteht. Eine wachsende Stadt kann es sich nicht leisten, gesunde Stadtteile herunterzuwirtschaften, um sie anschließend mit viel Geld wieder zu sanieren.
Gernot Sommer, 18. April 2007
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Flyer für Infotag am 24.04.07
Download: Flyer.pdf zum Selbstausdrucken
Weiteres
Auch in Eilbek regt sich Widerstand. |