Pressemeldung zum Infotag am 24.04.07

Barmbek und Dulsberg

Erste Erfolge des kürzlich gegründeten Vereins „Lärmschutz für Barmbek und Dulsberg e.V.“ Bürgerinformation an der Güterumgehungsbahn: Ohrenstöpsel für die Anwohner.

Am 25. April wird weltweit der „10. Internationale Tag gegen Lärm“ begangen. Aus diesem Anlass veranstaltet der Verein „Lärmschutz für Barmbek und Dulsberg e.V.“ am 24. April ab 18 Uhr einen Informationsabend für betroffene Eigentümer und Anwohner direkt an der Bahnstrecke auf den Kasematten an der Krausestraße 34 A bis C. Der Zweite Vorsitzende des Vereins, Tim Branning, sagt: „Wir wollen den Anwohnern direkt vor Ort demonstrieren, dass dringend etwas geschehen muss, wenn ab Dezember die 650 Meter langen Güterzüge auch nachts im 12-Minutentakt durch die Stadt rasen werden“.

Nur etwa 300 Lärmschutzfenster hat die Bahn bisher zwischen Barmbek und Hamm finanziert, ein Fenster pro Wohnung. Das gibt nur etwa 500 Anwohnern einen völlig unzureichenden Schutz. Betroffen von dem bevorstehenden Lärm-Gau sind aber mindestens 40.000 Anwohner in Barmbek, Dulsberg, Eilbek und Hamm.

Die Vereinsvorsitzende, Vera Mewing aus Barmbek, ist enttäuscht: „Lärmschutzfenster sind nichts besseres als Ohrenstöpsel“, sagt die Erste Vorsitzende. „Deshalb verteilen wir am Tag gegen Lärm neben Würstchen und Getränken auch Ohrenstöpsel an die Einwohner. Während am nördlichen Ast der Strecke Lärmschutzwände errichtet werden, weigert sich die Bahn bisher beharrlich, Lärmschutzwände auch am östlichen Ast der Strecke zu bauen. Somit werden die Anwohnern zwischen Barmbek und Hamm ohne jeglichen wirksamen Lärmschutz bleiben, wenn nichts geschieht“.

Voraussetzung für eine Änderung der Haltung der Bahn wäre eine finanzielle Rückabwicklung der bisher eingebauten 300 Lärmschutzfenster. „Die Eigentümer sind bereit, solche Fenster zusätzlich selbst zu finanzieren, wenn wir nur die Wände bekommen“, sagt Thomas Förster, der in seinen Wohnungen am Lünkenweg Lärmschutzfenster auf eigene Kosten eingebaut hat. Die Bahn hat gerade wieder bestätigt: „Auf Anfrage der Stadt Hamburg hat das Bundesverkehrsministerium eine „Rückabwicklung“ der 300 Fenster explizit ausgeschlossen“. Das Eisenbahnbundesamt verweigert zugleich jegliche Information darüber, welche Wohnungen auf Kosten des Bundes Fenster erhalten haben. Der Verein hat jetzt den auf Lärmschutz spezialisierten und erfolgreichen Rechtsanwalt Michael Günther gebeten, zu helfen. „Nach dem Umweltinformationsgesetz ist das Eisenbahnbundesamt gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen“, sagt Günther, „im Weigerungsfalle werden wir sofort Klage einreichen.“

Die Neufassung der „Lärmschutzrichtlinie“ des Bundes vom März 2005 hätte eine Planung von Lärmschutzwänden zugelassen. An dem im Bezirk Nord eingerichteten „Runde Tisch“ hatte sich die Bahn sogar verpflichtet, den Einbau der Lärmschutzfenster zu stoppen, um die Errichtung von Lärmschutzwänden zu ermöglichen. „Hätte die Bahn die vorgeschrieben Nutzen-Kosten-Analyse erarbeitet, müssten wir jetzt nicht um unser Recht kämpfen. Die Bahn weiß, dass sie Fehler gemacht hat und begründet dies mit einer Aufteilung der Güterumgehungsbahn in Planungsabschnitte“, sagt Gernot Sommer vom Vorstand des Vereins. „Da wir Lärmschutzwände brauchen und eine Doppelförderung nicht zulässig ist, haben wir, ebenso wie die Eigentümer von 700 anderer Wohnungen, ganz bewusst auf eine staatliche Subventionierung von Lärmschutzfenstern verzichtet.“

Einen ersten Erfolg hat der junge Verein schon erzielt. In einem Brief an den Verein schrieb die Bahn in der vorigen Woche: „Sollten sich andere Finanzierungsmöglichkeiten für Lärmschutzwände auftun, wird die DB AG Sie bei der Umsetzung selbstverständlich unterstützen“. Mehrere Bürgerschaftsabgeordnete haben schon ihre Hilfe angekündigt, wie schon in Alsterdorf, Niendorf und Eppendorf Haushaltsmittel der Stadt zur Finanzierung der Lärmschutzwände bereitzustellen. „Auch die Eigentümer zwischen Barmbek und Hamm sind bereit, ihren Anteil an den Kosten zu tragen“, sagt Sommer, „wir werden aber die Bahn nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, Mittel aus dem Lärmsanierungsprogramm des Bundes bereitzustellen.“